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BVerwG, 15.01.1958 - IV C 295.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 28.03.1956 - A 572/55
- BVerwG, 30.11.1957 - IV B 198.56
- BVerwG, 15.01.1958 - IV C 295.56
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 01.07.1958 - IV B 112.57
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat hierzu bereits mehrfach ausgesprochen, daß diese Ermessensausübung dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie sich im Rahmen der vom Präsidenten des Bundesausgleichsamtes erlassenen Ermessensrichtlinien hält (vgl.Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG IV C 295.56 -). - BVerwG, 01.07.1958 - IV B 111.57
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß die Handhabung des den Ausgleichsbehörden nach § 302 LAG eingeräumten Ermessens nicht zu beanstanden ist, soweit sie sich im Rahmen der vom Präsidenten des Bundesausgleichsamtes erlassenen allgemeinen Ermessensrichtlinien halten, wie diese in der Weisung über die Ausbildungshilfe vom 18. Januar 1954 (MtBl. BAA 1954 S. 65) und den hierzu ergangenen, hier maßgeblich gewesenen Durchführungsbestimmungen vom 11. Februar 1954 (MtBl. BAA 1954 S. 67) vorliegen (vgl.Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG IV C 295.56 -). - BVerwG, 21.11.1958 - IV C 215.57
Rechtsmittel
Bei den hier bestehenden Lebensverhältnissen sind beide Ehegatten auf einen Erwerb angewiesen, zumal der Ehemann nur über saisonbedingte Einkünfte verfügt (vgl. auch Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG IV C 295.56 -).